
Für Freiheit und Sicherheit!
David Wolf
Der Präsident der SVP-Sektion Horgen ist langjähriges Parteimitglied und wurde 2022 in die Sozialbehörde Horgen gewählt. Beruflich führt der studierte Volkswirt Digitalisierungsprojekte im Finanzbereich.
«Die unkontrollierte Massenmigration hat unser System längst an seine Grenzen gebracht – nicht nur das Sozialsystem, sondern auch unseren Wohnraum, unsere Schulen und unsere innere Sicherheit. Wir können jederzeit mit diesem Experiment aufhören»
David Wolf kämpft für einen schlanken Sozialstaat und gegen die stetig wachsende Umverteilung, welche die Finanzen unserer Gemeinden und unseres Kantons immer mehr belasten.
Im Sinne der freiheitlichen Tradition des Kantons Zürich steht er ein für weniger Regulierung, für die Entlastung des Gewerbes und für die Selbstbestimmung des einzelnen Bürgers.
Vorstösse
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Reaktion auf die Verlautbarung des Gemeinderates, generelles Tempo 30 in der Gemeinde Horgen einzuführen.
Eingereicht am 13. Dezember 2022, zusammen mit Walter Reutimann (FDP, Hirzel):
Grundsätzlich gilt auf verkehrsorientierten Strassen und auf Sammelstrassen Tempo 50.
Siedlungsorientierte Quartierstrassen können nach der Zustimmung durch den Souverän mit geringeren Maximalgeschwindigkeiten signalisiert werden.
Der Gemeinderat setzt sich bei Strassen, welche in der Kompetenz des Kantons liegen dafür ein, dass die gesetzlich vorgegebenen Geschwindigkeitslimiten (50 km/h / 80 km/h) beibehalten werden und keine Reduktionen erfolgen.
Die Einzelinitiative wurde an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023 abgelehnt, dafür aber der Gegenvorschlag angenommen, nachdem der Gemeinderat verpflichtet wird, im Rahmen der anstehenden Richtplanung den Grundsatz von Tempo 50 zu verankern. Damit war die Einzelinitiative bereits ein Erfolg und hat das vom Gemeinderat angestrebte Tempo 30 in Horgen verhindert.
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Antrag im Rahmen des Prozesses zur Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung betreffend Dichtestufen im Zonenplan. Ohne diesen Vorstoss wären auf dem gesamten Gemeindegebiet von Horgen verpflichtende Mindestbebauungsquoten entstanden. Dies hätte insbesondere dazu führen können, dass in Einfamilienhausquartieren ein Zwang zur Verdichtung gegolten hätte. Differenziert über vier Dichtestufen hätte das zu Schikane der Eigentümer geführt, welche den Erhalt der Substanz erschwert bis verunmöglicht hätte.
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Leitung der überparteilichen Gegenkampgne zur Horgner Vorlage "Asyl- und Notwohnungen auf dem Areal Rietli". Während der Gemeinderat die Vorlage als reine Pflichtübung darstellte, zielte die Gegenkampagn darauf ab, den unnötig hohen Baustandard für temporäre Bauten direkt an der Seestrasse zu entlarven. Insbesondere im Käpfnach stiess der Vorlage auf breite Ablehnung. Die Gegenkampagne, getragen vor allem von der SVP Horgen, Horgner Einzelpersonen und zahlreichen Anwohnern in ganz Horgen, forderte den Gemeinderat dazu auf, auf mehrheitsfähige Lösungen auszuweichen wie z.B. der Unterbringung in Zivilschutzanlagen. Das ist in Zeiten von Spitzenbelastung günstiger und pragmatischer. Die durchgehende Mitteilung war "Die vorgeschlagene Lösung ist zu teuer, hat den falschen Standort, setzt falsche Anreize für illegale Wirtschaftsmigranten und vor allem ist er ein Hohn für alle Horgner, die sich ihre Miete kaum mehr leisten können; Deshalb: Nein am 18. Mai zu den Asylwohnungen am See."
Die Vorlage wurde am 18.05.2025 knapp abgelehnt. Die Kampagne hat die nötigen Stimmen für das NEIN erfolgreich mobilisiert und war somit ein voller Erfolg.
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Rekursführer gegen die dauernde Verkehrsanordnung "Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (Lärmschutz); Verfügung Nr. 101'922 vom 27. Feb. 2025" der Kantonspolizei Zürich. Die Verfügung wollte einzig mit der willkürlichen Begründung des Lärmschutzes auf der Seestrasse in Horgen auf dem Abschnitt
zwischen Kreisverkehrsplatz See-/Stockerstrasse bis Einmündung Schärbächlistrasse die signalisierte Innerorts-Höchstgeschwindigkeit auf dauernd 30 km/h festlegen. Bezugnehmend auf das von der SVP erwirkte neue Verkehrskonzept (verabschiedet von der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2025) zwang der Rekurs die Kantonspolizei, die Verkehrsanordnung zurückzuziehen. Ein erfolgreicher Rekurs, welcher leider nicht vor künftigen Eingriffen des Kantones schützt. Dennoch ist es ein Lichtblick, dass unser neues Verkehrskonzept vom Kanton respektiert wird, auch im Bezug auf die Kantonsstrassen auf Gemeindegebiet.
Meine Grundüberzeugungen:
«Überfremdung» ist kein Tabuthema: Wir haben ein Migrationsproblem
Unser Sozialstaat ist kein Selbstbedienungsladen
Es arbeiten bereits genug Leute für den Staat
Man muss nicht immer Steuern erhöhen, man darf auch Ausgaben zurückfahren: «Geht nicht» gibt’s nicht!
Der Mittelstand und das Gewerbe trägt unsere Gesellschaft: Haben wir Sorge dazu
Unsere Kultur und Traditionen leben in unseren Vereinen, nicht in der Vetterliwirtschaft des linken Kultursumpfes